OLG Köln - Beschluß vom 26.08.2002 (16 Wx 126/02)
Die form- und fristgerecht eingelegte weitere sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 43 Abs. 1 Nr. 2, 45 Abs. 1 WEG, 20, 22 Abs. 1, 27, 29 FGG). In der Sache hat sie keinen Erfolg. Die Entscheidung des Landgerichts ist, [...]