BSG - Beschluss vom 17.11.2008 (B 11 AL 87/08 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. Mai 2008 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu [...]