OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.10.2012 (12 A 1858/12)
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, [...]