VGH Bayern - Beschluss vom 25.04.2019 (3 ZB 16.1278)
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 71.438,76 Euro festgesetzt. Der auf die [...]