OLG Köln - Beschluß vom 19.03.1998 (Ss 129/98B)
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Zu Handlung gegen §§ 37 Abs. 2, 49 StVO zu einer Geldbuße von 250,00 DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Das Amtsgericht hat folgende [...]