LSG Hamburg - Urteil vom 09.05.2019 (L 4 AS 246/18)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt die Gewährung eines Bildungsgutscheins für [...]