LSG Thüringen - Beschluss vom 24.07.2019 (L 1 U 1011/18 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 13. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die nach §§ 172,173 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zulässige [...]