LSG Hamburg - Urteil vom 28.08.2019 (L 2 U 16/17)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt die Anerkennung von Erkrankungen auf [...]