BayObLG - Beschluß vom 03.04.1996 (2Z BR 20/96)
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. In der Eigentümerversammlung vom 17.5.1994 beschlossen die Wohnungseigentümer, [...]