LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.07.2018 (L 10 R 3653/17)
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 16.08.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Klägerin begehrt die [...]