BGH - Beschluss vom 11.03.2020 (VII ZR 57/19)
Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 15. Januar 2020 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) der Beklagten vom 4. Februar 2020 ist unbegründet. Nach der vom [...]