AG Freiburg - Urteil vom 03.12.1998 (11 C 2125/98)
Die Klägerin macht restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 30.03.1998 auf dem L.-Ring in F. gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherung des unfallgegnerischen Fahrzeugs geltend. Der bei der Beklagten [...]