BGH - Beschluss vom 07.08.2018 (3 StR 104/18)
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 23. November 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, des [...]