LSG Thüringen - Beschluss vom 22.09.2021 (L 1 SF 436/21 B)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 16. März 2021 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Der Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das [...]