OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.02.2012 (5 UF 407/11)
Auf die Beschwerde wird der an den Ergänzungspfleger zu zahlende Aufwendungsersatz auf 236,21 Euro festgesetzt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse zur Last gelegt. Beschwerdewert: 236,21 Euro. [...]