OLG Köln - Beschluss vom 11.06.2003 (2 Wx 18/03)
I. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind Kinder der Beteiligten zu 1), die minderjährigen Beteiligten zu 4) und 5) sind Kinder des Beteiligten zu 3) und Enkel der Beteiligten zu 1). Derzeitige Eigentümer des im Grundbuch [...]