BGH - Urteil vom 14.10.1959 (2 StR 249/59)
Das Landgericht hat den Angeklagte, einen häufig, aber nicht einschlägig vorbestraften Mann, wegen Unzucht mit seiner jetzt 22-jährigen Tochter H., begangen seit ihrem zwölften oder dreizehnten bis zu ihrem zwanzigsten [...]