VGH Bayern - Beschluß vom 15.04.1997 (2 CS 96.2994)
I. Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks FlNr. der Gemarkung S, das an der W Straße, Ecke M Straße liegt. Er wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Anordnung der Antragsgegnerin, die ihm [...]