BGH - Beschluss vom 21.03.2018 (1 StR 423/17)
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 20. März 2017, soweit es den Angeklagten betrifft, im gesamten Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu [...]