BayObLG - Beschluss vom 16.05.2002 (2Z BR 15/02)
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die nunmehr von der weiteren Beteiligten zu 2 verwaltet wird. Frühere Verwalterin war die weitere Beteiligte zu 1, der die [...]