LG Freiburg im Breisgau - Urteil vom 07.04.1988 (3 S 288/87)
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Beschwerde ist nicht zulässig, da sie die gem. § 511 a Abs. 1 ZPO erforderliche Berufungssumme von 700,-- DM nicht übersteigt. Der [...]