LSG Bayern - Beschluss vom 12.05.2017 (L 18 AS 67/13)
I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 67/13 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist die [...]