OVG Berlin - Urteil vom 15.08.2003 (2 B 18.01)
Der Kläger betreibt einen Autohandel für Neu- und Gebrauchtwagen nebst Autovermietung auf dem Grundstück S. in Berlin. Hierfür nutzt er einen eingezäunten, mit Steinsplitt befestigten Teil des Grundstücks (ca. 600 m²) [...]