OVG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 19.11.2003 (3 K 29/99)
Die Antragsteller sind Privatpersonen, die in der Nähe des Flugplatzes Z. Eigentümer von Grundstücken oder Wohnungen sind bzw. dort wohnen; der Antragsteller zu 1. ist zudem Eigentümer des Flurstücks 77/1 der Flur 2 [...]