BGH - Beschluss vom 18.07.2018 (I ZR 76/17)
Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 22. März 2018 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die gemäß § 321a ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Anhörungsrüge hat in der Sache keinen Erfolg. I. [...]