BGH - Beschluss vom 13.08.2018 (VI ZR 499/16)
Die Anhörungsrüge vom 13. Mai 2018 gegen den Senatsbeschluss vom 27. März 2018 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Die gemäß § 321a ZPO statthafte Gehörsrüge ist unzulässig. Zum einen ist die [...]