OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 16.01.2012 (5 WF 6/12)
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert. Gerichtskosten werden für beide Instanzen nicht erhoben. Auslagen werden in beiden Instanzen nicht erstattet. Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.200,- Euro festgesetzt. [...]