BayObLG - Beschluß vom 17.02.1994 (2Z BR 133/93)
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage in der Form eines Hotels, das von der weiteren Beteiligten, der Verwalterin, betrieben wird. Dem Antragsteller gehören zwei [...]