An das Amtsgericht
- Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle -
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Vorläufiges Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO
In der Zwangsvollstreckungssache .
hat der Gläubiger gegen den Schuldner nach dem vollstreckbaren . des . vom ., Az.: . Anspruch auf Zahlung folgender Beträge: .
Wegen dieser Beträge und der weiter anfallenden Kosten und Zinsen steht die Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen . - Drittschuldner - auf . bevor.
Davon werden hiermit nach § 845 ZPO benachrichtigt:
- der Drittschuldner mit der Aufforderung, nicht an den Schuldner zu zahlen, und
- der Schuldner mit der Aufforderung, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.
Diese Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrests, §§ 845 Abs. 2, 930 ZPO.
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