TBS: Pfändung des Überbrückungsgeldes wegen Unterhaltsforderungen

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 3, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anspruch des Schuldners gegen das Land ..., vertreten durch ..., - Drittschuldner - auf das bei seiner Entlassung auszuzahlende Überbrückungsgeld. Dem Schuldner ist gem. § 51 Abs. 5 Satz 2 StVollzG ein Betrag von ... € pfandfrei zu belassen.