TBS: Pfändung des Anspruchs auf Herausgabe einer beweglichen körpelichen Sache

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anspruch des Schuldners gegen ... - Drittschuldner - auf Herausgabe des ... (Beschreibung der Sache).

Es wird angeordnet, dass das ... an einen vom Gläubiger zu beauftragenden Gerichtsvollzieher herauszugeben ist.