TBS: Pfändung bei hinterlegtem Erlös

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ... hinterlegten bzw. zu hinterlegenden Erlösüberschusses aus dem Zwangsversteigerungsverfahren K ... des Amtsgerichts ... - Drittschuldner -.