Amtsgericht
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- Vollstreckungsgericht -
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Az.: ...
In der Zwangsvollstreckungssache ... beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des angerufenen Gerichts vom ... dahingehend zu ergänzen, dass über die nach § 850c ZPO pfändbaren Beträge hinaus das Einkommen des Schuldners, soweit es den Betrag von 3.435,44 € netto monatlich übersteigt (Stand: 01.07.2017), ohne Einschränkung der Pfändung unterliegt.
Ferner wird beantragt, festzustellen, dass sich bei evtl., dem antragstellenden Gläubiger gegenüber vorrangigen Abtretungen oder vorrangigen Pfändungen des Arbeitseinkommens der pfändbare bzw. abtretbare Teil des Arbeitseinkommens allein aus der Tabelle zu § 850c ZPO bestimmt, sofern keine gesonderten Anordnungen durch das Vollstreckungsgericht getroffen sind.
Gründe:
Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des angerufenen Gerichts vom ... wurde das Arbeitseinkommen des Schuldners bei ... gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Dem genannten Beschluss liegen nicht bevorrechtigte Forderungen i.H.v. ca. ... € zugrunde. Nach Auskunft des Drittschuldners gehen der Pfändung des Gläubigers anderweitige Pfändungen im Umfang von ca. ... € vor.
Andere Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen nicht.
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