TBS: Pfändung der Ansprüche aus einem Mandatsverhältnis

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2 bzw. 3, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche des Schuldners gegen ... - Drittschuldner - aus Verwahrung, Verwaltung, Geschäftsbesorgung und Mandatsverhältnis gepfändet.

Von der Pfändung umfasst sind die bestehenden Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Auskunft und Rechnungslegung, soweit sie dazu dienen, zugunsten des Gläubigers Gegenstand und Betrag des Hauptanspruchs zu ermitteln.