TBS: Pfändung des Anwartschaftsrechts

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

das angebliche Anwartschaftsrecht des Schuldners, das aufgrund der Auflassung entstand, die zur Urkunde des Notars ... vom ... hinsichtlich des Grundstücks ... erklärt wurde.