TBS: Pfändung des Anteils des Schuldners an einer Mietforderung (Bruchteilsgemeinschaft)

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2 bzw. 3, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

"der dem Schuldner zustehende Anteil an der angeblichen Mietforderung - auch, soweit diese erst zukünftig fällig wird - aus der Vermietung der Wohnung ... zusammen mit dem angeblichen Anspruch des Schuldners gegen die Mitberechtigten ... - Drittschuldner - auf Aufhebung der Gemeinschaft an der Forderung und anteilige Auszahlung des nach Abzug des Erhaltungsaufwands verbleibenden Erlöses."