TBS: Pfändung des Herausgabeanspruchs bei Sonderverwahrung

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch D Nr. 6" wie folgt ergänzen:

 

Herausgabe der in Sonderverwahrung für den Schuldner befindlichen Wertpapiere sowie auf Zahlung, Gutschrift und Auskehr von Wertpapiererträgen. Zugleich wird angeordnet, dass die Wertpapiere samt eventuellen Dividenden-, Anteils- oder Erneuerungsscheinen an einem vom Gläubiger zu beauftragenden Gerichtsvollzieher herauszugeben sind.