TBS: Pfändung des Pflichtteilsanspruchs

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anspruch des Schuldners

gegen ... (Bezeichnung des/der Erben)

- Drittschuldner -

auf Auszahlung des Pflichtteils nach dem am ... in ... verstorbenen Erblasser ....

Soweit der Pflichtteilsanspruch noch nicht vertraglich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wurde, bezieht sich die Pfändung auf den durch den Eintritt dieser Bedingungen aufschiebend bedingten Anspruch.