TBS: Pfändung des Rückgabeanspruchs gegen den Beschenkten

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anspruch des Schuldners gegen

...

- Drittschuldner -

auf Rückgabe aller unentgeltlich zugewandten Vermögenswerte gem. §  528 BGB.

Dem Schuldner wird unabhängig von der Anerkennung oder der Rechtshängigkeit des Anspruchs verboten, über den Anspruch zu verfügen.