Das Formblatt nach der
der angebliche Anspruch des Schuldners gegen
...
- Drittschuldner -
auf Rückgabe aller unentgeltlich zugewandten Vermögenswerte gem. § 528 BGB.
Dem Schuldner wird unabhängig von der Anerkennung oder der Rechtshängigkeit des Anspruchs verboten, über den Anspruch zu verfügen.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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