TBS: Pfändung des Miteigentumsanteils bei Sammelverwahrung

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch D Nr. 6" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Miteigentumsanteil des Schuldners an dem bei der Drittschuldnerin verwahrten Sammelbestand mit dem daraus sich ergebenden Anspruch des Schuldners auf Auslieferung der ihm gebührenden Wertpapiermenge sowie auf Zahlung, Gutschrift und Auskehr von Wertpapiererträgen. Zugleich wird angeordnet, dass die auszuliefernden Wertpapiere samt eventuellen Dividenden-, Anteils- oder Erneuerungsscheinen an einen vom Gläubiger zu beauftragenden Gerichtsvollzieher herauszugeben sind.