TBS: Pfändung der Sachverständigenentschädigung

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anspruch des Schuldners gegen

...

- Drittschuldner -

auf Auszahlung der Entschädigung für seine Tätigkeit als Sachverständiger, Dolmetscher o.Ä. nach dem JVEG. Die Pfändung bezieht sich auch auf die zukünftigen Ansprüche des Schuldners.