TBS: Pfändung des Anteils am Gesamtgut einer Gütergemeinschaft

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I, S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anteil des Schuldners an dem Gesamtgut der

      durch die rechtskräftige Scheidung beendeten Gütergemeinschaft, die dieser mit dem geschiedenen Ehegatten ... - Drittschuldner - vereinbart hatte;

      durch den Tod des Ehegatten des Schuldners beendeten Gütergemeinschaft, die dieser mit dem Verstorbenen vereinbart hatte; Drittschuldner sind die übrigen Miterben, nämlich: ...; die Fortsetzung der Gütergemeinschaft gem. §  1483 BGB haben die Eheleute nicht vereinbart;