TBS: Pfändung des Anspruchs auf Zutritt und Mitwirkung bei der Öffnung eines Schließ- bzw. Stalkammerfachs

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch D Nr. 5" wie folgt ergänzen:

 

..., wobei der Vollstreckungsgläubiger den Zutritt durch einen Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Pfändung des Inhalts vornehmen lassen kann.