TBS: Pfändung des Berichtigungsanspruchs

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anspruch des Schuldners gegen ... - Drittschuldner - auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs von ... Bl. ... durch

-        Eintragung des Schuldners als Eigentümer des Grundstücks Gemarkung ... FlNr. ...;

-        Eintragung des Schuldners als Berechtigter des Rechts, das im Grundbuch von ... Bl. ... in Abt. ... lfd. Nr. ... auf den Namen des Drittschuldners eingetragen ist.