TBS: Pfändung des Anwartschaftsrechts bei Sicherungsübereignung

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2 bzw. 3, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

das angebliche Anwartschaftsrecht des Schuldners auf den Eigentumserwerb an den zur Sicherung eines Darlehens gemäß Sicherungsübereignungsvertrag vom ... auflösend bedingt an

... (Name und Anschrift des Sicherungsnehmers)

- Drittschuldner -

sicherungsübereigneten ... (genaue Bezeichnung des Gegenstands) ..., sowie der angebliche Anspruch auf Auszahlung des nach Verwertung des sicherungsübereigneten Gegenstands verbleibenden Erlösüberschusses gepfändet.