Das Formblatt nach der
Unter "Anspruch F (an Bausparkassen)" sind ausschließlich Ansprüche aus Bausparverträgen mit festvereinbarten Bausparsummen, nicht hingegen flexible Bausparverträge erfasst. An dieser Stelle sieht das Formular keine zusätzlichen Eintragungsmöglichkeiten vor. Ob weitere Ansprüche gegen Bausparkassen im Feld "Anspruch G (an Sonstige)" eingetragen werden können oder in eine Anlage aufzunehmen sind, ist für den Rechtsuchenden nicht erkennbar.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|
Copyright 2024
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Copyright 2024
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG