Berechnung des maßgebenden Nettoeinkommens bei Lohnpfändung wegen Unterhaltsforderungen

Berechnung des maßgebenden Nettoeinkommens bei Lohnpfändung wegen Unterhaltsforderungen

 

Bruttoeinkommen

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zzgl. Wert evtl. Naturalleistungen

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abzgl. unpfändbare Einkommensteile (Bruttobeträge)

·         Überstundenvergütung zu einem Viertel

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·         Aufwandsentschädigung

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·         Auslösegelder

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·         Zulagen (für auswärtige Beschäftigung, Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen)

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·         Treuegelder, Jubiläumszuwendungen zur Hälfte

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·         Weihnachtsgeld (bis zu einem Viertel des mtl. Einkommens, höchstens 250 €)

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·         Urlaubsgeld zur Hälfte

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·         Beihilfen (Heirats-, Geburts- oder Studienbeihilfen)

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·         Erziehungsgelder u.ä. Bezüge

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·         Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial

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·         Sterbe- und Gnadenbezüge

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Summe unpfändbare Einkommensteile

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abzgl. Steuern und Sozialabgaben

·         Lohnsteuer

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·         Kirchensteuer

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