TBS: Pfändung des Anspruchs auf Rückgabe sichergestellter bzw. beschlagnahmter Vermögenswerte

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

der angebliche Anspruch des Schuldners gegen ... - Drittschuldner - auf Rückgabe folgender sichergestellter bzw. beschlagnahmter Gegenstände: ... bzw. auf Rückzahlung sichergestellter bzw. beschlagnahmter Geldbeträge.