Das Formblatt nach der
das angeblich für den Schuldner im Grundbuch von ... Bl. ... in Abt. II lfd. Nr. ... an dem Grundstück des ... - Drittschuldner - eingetragene Wohnungsrecht, dessen Ausübung lt. rechtsgeschäftlicher Vereinbarung einem Dritten überlassen werden kann, gepfändet.
Gemäß § 857 Abs. 4 ZPO wird die Verwaltung des Wohnungsrechts angeordnet.
Als Verwalter wird ... bestimmt. Der Verwalter hat das gepfändete Recht einer wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen und den die Verwaltungskosten übersteigenden Erlösanteil an den Gläubiger abzuliefern. Halbjährliche Rechnungslegung wird angeordnet.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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