LAG Nürnberg - Beschluss vom 31.08.2005 (6 TaBV 41/05)
I. Die Beteiligten streiten im Wege einstweiliger Verfügung über den Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Verlagerung der Beschäftigten sowie über die Verpflichtung zur Herausgabe von Überleitungsverträgen. [...]